Wissenswertes rund um die Bierkultur

Der Biergarten

"Begrabt mein Herz an der Biegung des Tresens."

Als Biergarten (auch Bierkeller und „auf dem Bierkeller“) bezeichnet man im engen Sinn einen besonderen Typ einer Gartenwirtschaft, deren Ursprung in Bayern zu finden ist.
„Kennzeichnend für den bayerischen Biergarten im Sinne der Verordnung sind vor allem zwei Merkmale: der Gartencharakter und die traditionelle Betriebsform, speziell die Möglichkeit, dort auch die mitgebrachte, eigene Brotzeit unentgeltlich verzehren zu können, was ihn von sonstigen Außengaststätten unterscheidet.“
- Auszug aus der Begründung der Bayerischen Biergartenverordnung vom 20. April 1999 -

siehe auch Korkengeld


Traditionelle Biergärten im Sinne der Biergartenverordnung werden in Bayern vom Gaststättenrecht bezüglich des Lärmschutzes privilegiert. Begründet wird dies mit
einer besonderen Bedeutung der Biergärten, weil diese „wichtige soziale und kommunikative Funktionen“ erfüllen würden. Im weiteren Sinn wird der Begriff „Biergarten“ auch generell für gastronomische Einrichtungen im Freien verwendet. In Bayern ist hierfür der Begriff „Wirtsgarten“,
in Österreich der Begriff „Gastgarten“ gebräuchlich.